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Obschon das „Recht auf Frieden“ in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte keine ausdrückliche Erwähnung findet, ist doch eines klar: : die Menschenrechte können nur unter den Bedingungen des Friedens wirklich eingehalten werden. Jede kriegerische Auseinandersetzung, jeder Ausbruch von Gewalt führt fast unweigerlich zur Missachtung der Menschenrechte. Darum wollten die Gründer*innen mit dem Namen der Stiftung das Signal setzen, dass alle Menschen das Grundrecht auf Frieden besitzen und gerade auch darin ihre Würde besteht.
Daraus ergibt sich der Zweck der Stiftung: die Friedensarbeit der Ev.-luth. Landeskirche soll gefördert werden, was im Einzelnen bedeutet, einerseits die friedenspolitischen, friedenspädagogischen und friedenskulturellen Ziele der Dokumentationsstätte zu Kriegsgeschehen und über Friedensarbeit Sievershausen e.V. zu unterstützen. Andrerseits sollen aber auch andere Gruppen oder Einzelpersonen gefördert werden, die sich mit ihrer Arbeit für Gewaltfreiheit und Frieden, Gerechtigkeit, Einhaltung der Menschenrechte und die Erhaltung unserer Lebensgrundlagen einsetzen. Dies geschieht konkret z. B. durch die Förderung des Friedenspreises „Sievershäuser Ermutigung“, der alle zwei Jahre zum Tag der Menschenrechte im Antikriegshaus verliehen wird, aber auch durch die Förderung von Veranstaltungen oder Projekten, die sich in diesem Themenkreis bewegen.
Die kirchliche Stiftung „Frieden ist ein Menschenrecht“ ist eine rechtsfähige und als gemeinnützig anerkannte Stiftung.
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